Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C „überschreibt” Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B

Einem Autofahrer wurde vom deutschen Strafgericht die EU-Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen. Er sattelte im EU-Ausland die Klasse "C" drauf. Damit darf er in Deutschland auch PKW fahren

Die Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.09.2018 (Az. 3 C 31.16) klargestellt. Der Autofahrer hatte einen lettischen EU-Führerschein Klasse B. Dieser wurde ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Darauf sattelte er die lettische Fahrerlaubnis "C" drauf und darf damit in Deutschland auch PKW fahren. So das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

 

 

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