Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldangelegenheiten)

Geblitzt? Die Bußgeldbehörde darf die Geschwindigkeitsmessungen nicht private Unternehmen aus der Hand geben.

Kommunen wollen Kosten beim Blitzen sparen und trotzdem Einnahmen in Form von Bußgeldern generieren. Das OLG Frankfurt beschloss erneut, dass dies in der durchgeführten Art und Weise nicht zulässig ist (Az. 2 Ss-OWi 295/17). Die Geschwindigkeitsmessungen müssen "hoheitlich" durchgeführt werden. Gibt die Kommune die Messung an Private ab, ist dies nicht mehr gewährleistet. Die Messung ist danach rechtswidrig.

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