EU-Führerschein

EU-Führerschein "draufsatteln" kann nach Entzug der Fahrerlaubnis helfen

Ein deutsches Gericht entzog einem Letten seinen Lappen nach einer Trunkenheitsfahrt. Nach Ablauf der Sperrfrist sattelt der Lette drauf und erwar zusätzlich zur Führerscheinklasse B (PKW) in Lettland den EU-Führerschein der Klasse C (LKW) und führ in Deutschland damit PKW. Zu Recht entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 06.09.2018, Az. 3 C 31.16.

Die Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C dürfe deshalb auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein

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