Arbeitsrecht

Arbeitsrecht - wurde Ihnen gekündigt, das Gehalt nicht ausbezahlt o.ä.?

Ich vertrete Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer und helfe ihnen, ihre Rechte zu wahren. Vor allem nach Erhalt einer Kündigung ist es wichtig, unverzüglich zu reagieren, da das Gesetz verschiedene, dem Laien oft unbekannte Fristen vorsieht. Wenn Sie mitteilen, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, erhalten Sie in meiner Kanzlei einen kurzfristigen Besprechungstermin.

zurück