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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist nicht abschließend gesetzlich geregelt. Vielfach füllt „Richterrecht“ die Lücken, die das Gesetz, der Arbeits- oder Tarifvertrag lassen. Lassen Sie sich rund um das Arbeitsverhältnis fachkundig und zeitnah beistehen.

Vor die Arbeitsgerichte kommen im wesentlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Erstinstanzlich trägt dort jede Partei ihre (Anwalts-) Kosten selbst. Das Gericht terminiert zu einem "Gütetermin".