im Strafrecht erfolgen Festnahmen mit Handschellen

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

"Wer Auto fährt, steht mit einem Bein im Gefängnis" – heißt es. Tasächlich sieht man sich schnell mit der Staatsanwaltschaft konfrontiert, z.B. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung, Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis (gelegentlich im Zusammenhang mit dem sog. "EU-Führerschein").

Oft kommt der Beschuldigte von seinen gegenüber der Polizei getätigten Äußerungen nicht mehr "herunter". Lassen Sie sich von Anfang an von einem Strafverteidiger – wie es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht auch ist – helfen.