Hausdurchsuchung - dürfen die das?

In Strafverfahren haben Gerichte ein Interesse daran, zu erfahren, welches Einkommen der Angeklagte hat. Aber eine Hausdurchsuchung, um dies zu ermitteln, geht dann doch zu weit!

So lag es bei einem meiner Mandanten. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Baden-Baden Ritter veranlasste bei einem meiner Mandanten eine Hausdurchsuchung. Er wollte u.a. ermitteln, welche Einkünfte der Angeklagte hatte. Die Polizei fuhr mit mehreren Streifenwagen vor. Die Nachbarschaft staunte. Dies ging zu weit, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe auf meine hiergegen gerichtete Beschwerde feststellte. In seinem Beschluss vom 03.02.2016 entschied das Oberlandesgericht, dass eine solche Hausdurchsuchung jedenfalls unverhältnismäßig ist, da das Gericht die Einkünfte schätzen kann. Deshalb war die Hausdurchsuchung rechtswidrig. Das OLG Karlsruhe hatte auch Zweifel an der Notwendig- und Geeignetheit der vom Landgericht Baden-Baden veranlassten Hausdurchsuchung.