Zebrastreifen - nur Fußgänger genießen den Schutz

Fahrradfahrer und Pedelec-Fahrer müssen auf dem Zebrastreifen absteigen.

Wer mit dem Fahrrad die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen fährt, genießt kein Vorrecht nach § 10 StVO. Das bekräftigte das Oberlandesgericht Hamm ( Urteil vom 2.3.2018I-9 U 54/17 ). Für Fahrradfahrer gibt es diese Rechtsprechung schon länger ( Urteil vom 30.03.1992 - 13 U 219/91 ).

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