Wurden Sie geblitzt?

Können Sie das Bußgeld vermeiden? Als Betroffenem steht Ihnen das Recht zu, die Geschwindigkeitsmessung durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wie das geht, erklährt Ihnen ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt. Da sich die Behörden oft auf "standardisierte Meßverfahren" berufen, sind sie auch verpflichtet, dem Rechtsanwalt die Gebrauchsanweisung für das Meßgerät zur Verfügung zu stellen. Das AG Karlsruhe verneinte dies. Das übergeordnete OLG Karlsruhe bestätigt dieses Einsichtsrecht ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2018 – 2 Rb 8 Ss 839/17 ). So kann durch gezielter Fragen ermittelt werden, ob der Meßbeamte bei der Messung von der Gebrauchsanweisung des Meßgeräts abwich.

Formel gegen Blitzer

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