Wie lange darf sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Regulierung Zeit lassen?

Lange billigten die Gerichte den Versicherungen eine Prüfdauer von 4-6 Wochen zu. Reichte der Geschädigte vor Ablauf von 6 Wochen gerichtliche Klage ein, bestand ein Kostenrisiko. Ihm wurden dann die Verfahrenskosten auferlegt. 

Das OLG Frankfurt gesteht den Versicherungen nur 4 Wochen zu (Beschluss vom 6.2.18, 22 W 2/18; OLG Karlsruhe B.v. 27.09.2019 – 9 W 37/19 - 2 bis 6 Wochen; interessant auch LG Meiningen NJW-RR 2017, 1495; zu den Anforderungen an ein spezifiziertes Anspruchsschreiben als Voraussetzung für den Beginn der Prüfungsfrist OLG Saarbrücken 10.11.17, 4 W 16/17). Die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte ist kein Grund, die Regulierung zu verzögern (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 - 3 W 46/13).

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