Wer schneller als 130 km/h auf Autobahnen fährt, haftet mit!

Wer schneller als 130 km/h fährt, haftet auch dann mit, wenn der Unfall sonst fremdverschuldet wird. Damit bekräftigte das OLG Düsseldorf am 21.11.2017 (Az- I-1 U/44/17) ein Urteil des BGH aus den 90er-Jahren (Urteil vom 17.3.1992 – VI ZR 61/91).

 

Hierzu auch  LG Lüneburg, Urteil vom 5.7.20182 O 164/16 - abgedruckt in SVR 2019, 27 und OLG Celle, Urteil vom 22.1.202014 U 150/19. Danach muss der schneller fahrende Geschädigte sonst nachweisen, dass der Schaden auch bei 130 km/h so entstanden wäre.

Die Geschwindigkeit von 200 km/h kann von einem Spurwechsler nicht richtig erkannt werden. Deswegen soll der "Raser" mit 30% mithaften (LG Lüneburg und OLG Celle - im Fall des OLG Celle bei ca 160 km/h).

zurück