Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandet Blitzer

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ( Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 ) beanstandeteine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät  Traffistar S. 350 der Firma Jenoptik. Zwar hätten Gerichte dieses Meßgerät als sog. "standardisiertes Meßverfahren" anerkannt. Das schließt indessen spätere Fehler nicht aus, wie sich allein schon daraus ergibt, dass  ... bei Bekanntwerden von Unrichtigkeiten von Geschwindigkeitsmessanlagen Messgeräte nach dem jeweiligen Stand der Technik neu bewertet werden. Schlösse die Zulassungsprüfung spätere Fehler aus, könnte eine solche Notwendigkeit nicht auftreten. ... Bei einer Prüfung durch die PTB wird nicht restlos ausgeschlossen, dass neue, zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht bekannte Interferenzen mit veränderten technischen Entwicklungen von Kraftfahrzeugen entstehen können, Veränderungen der Spurführung von Straßen den Bedingungen des Messplatzes nicht mehr entsprechen, andere als die berücksichtigten Witterungserscheinungen in den konkreten Messsituationen bestanden oder sonstige, in der Konformitätsprüfung nicht berücksichtigte Störungen aufgetreten sind.
 

Solange eine Messung aber nicht durch die Bereitstellung der Datensätze - einschließlich auch der Statistikdatei - einer Nachprüfung durch die Verteidigung des Betroffenen zugänglich ist, würde der alleinige Verweis auf die Verlässlichkeit der Konformitätsprüfung - die im Übrigen keiner öffentlichen Transparenz und keiner Kontrolle der von der Verwendung der Messgeräte Betroffenen unterliegt - schlicht bedeuten, dass Rechtsuchende auf Gedeih und Verderb der amtlichen Bestätigung der Zuverlässigkeit eines elektronischen Systems und der es steuernden Algorithmen ausgeliefert wären.

Das ist nach der Überzeugung des Verfassungsgerichtshof weder bei Geschwindigkeitsmessungen noch in den Fällen anderer standardisierter Messverfahren - wie beispielsweise der Blutprobenanalyse und der DNA-Identitätsmusterfeststellung - rechtsstaatlich hinnehmbar.

Aus meiner Sicht besteht die gleiche Problematik bei dem Meßgerät PoliScanSpeed der Fa. Vitronic.

 

Soweit bekannt, übernehmen die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe diese Argumentation des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes nicht. In Rheinland Pfalz verhandelt der dortige Verfassungsgerichtshof am 15.01.2020, 11 Uhr über die Problematik dieses Messgeräts.

 

Am Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist ein Fall, der eine ähnliche Problematik wie im Saarland betrifft, anhängig. In Baden-Württemberg geht es um das Blitzgerät „Vitronic Poliscan Speed M1“ von der Firma Vitronic. Wann es eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Baden-Württemberg geben wird, ist derzeit nicht bekannt.

 

vgl auch RTL zu diesem Thema

zurück