Überstunden - muss der Chef sie zahlen?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden, wenn die Überstunden vom Chef

  • angeordnet,
  • geduldet oder
  • gebilligt wurden.

 

Nach ständiger BAG-Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer, wenn er die Vergütung von Überstunden verlangt, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass er Arbeit in einem Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Er muss dazu im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dem Arbeitgeber obliegt es dann dem entgegenzutreten. Zudem setzt der Anspruch auf Vergütung von Überstunden voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Die Darlegungs- und Beweislast trägt auch hierfür der Arbeitnehmer (LAG Rheinland-Pfalz 8.5.2018, 8 Sa 14/18).

Kribbelnde Hektik und Überstunden lohnen sich also nicht immer. Dazu auch das Video:

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