Nutzungsausfallentschädigung - bis die Schädigerversicherung bezahlt

Oft lassen sich Versicherungen mit der Schadenregulierung Zeit. Wenn der Geschädigte wirtschaftlich nicht zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung in der Lage ist, schuldet die Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung solange, bis der Geschädigte sein Geld hat.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Urteil vom 28.5.20191 U 115/18) und bestätigte damit eine jahrzehntealte Rechtsprechung nochmals.Aber Vorsicht: der Geschädigte muss auch darlegen können, dass er kein Geld hatte, zur Schadenbehebung in Vorlage zu gehen.

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