Leivtec blitzt wohl nicht richtig

Im Oktober testeten Sachverständige das Meßgerät Leivtec XV3. Zwei baugleiche Leivtec-Messgeräte maßen das selbe Auto. Und Wunder: es wurden 2 unterschiedliche Geschwindigkeiten - jenseits der Messtolerant - gemessen.  Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchsanweisung, in der er die Auswertekriterien verstärkte.

Am 12.03.21 veröffentlichte die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB) in ihrer Stellungnahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Daraufhin informierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt:

"Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten."

Die Sachverständigen informieren:

Link zu den Sachverständigen und deren Veröffentlichung

Nachdem der Hersteller aber schon selbst die Gebrauchsanweisung änderte, ist auch davon auszugehen, dass viele Meßbeamte diese noch nicht verinnerlicht und angewendet haben und deswegen kein standardisiertes Meßverfahren vorliegt. Deshalb ist damit zu rechnen, dass viele Bußgeldverfahren eingestellt werden.

Nach einer Entscheidung des OLG Celle können Messergebnisse des Gerätes LEIVTEC XV3 in Bußgeldverfahren deswegen aktuell nicht mehr ohne weiteres zugrunde gelegt werden (OLG Celle v. 18.6.2021 - 2 Ss (Owi) 69/21).

Veröffentlichung der Pressestelle des OLG Celle

Deshalb gilt eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Leivtec-gerät nicht als standardisiertes Messverfahren (OLG Celle Beschluss vom 18.6.2021, Az. 2 Ss (OWi) 69/21) in ZfS 2021, 469)

Lassen Sie sich hierzu von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

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