Hinterbliebenengeld - gibt es nach dem Tod naher Angehöriger?

Das LG Tübingen (Urteil vom 17.05.2019, 3 = 108/18) bemaß das Hinterbliebenengeld aus § 844 BGB für die überlebende Ehefrau auf 12.000 €, bei jedem Kind auf 7.500 € und den Bruder auf 5.000 €. Nach Auffassung des Gerichts muss im Klageantrag kein genauer Betrag genannt werden, sondern, wie beim Schmerzensgeld, eine "Größenordnung". Dort hatte die klagende Ehefrau eine Größenordnung von (nur) 5.000 € angegeben. Das Gericht sprach ihr dann 12.000 € zu.

Neben dem Hinterbliebenengeld kann es auch Schmerzensgeld vor den Geschädigten geben, auch wenn er verstarb.

Lassen Sie sich hierzu von einem Fachmann beraten.

zurück