Dürfen Motorradfahrer statt Helm auch einen Turban tragen?

Der religiöse Glaube gebietet es den Glaubensanhängern der Sikh-Religion, einen Turban zu tragen. Ein Helm passt da nicht drüber. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass ein Sikh trotzdem einen Motorradhelm tragen muss. Diese Entscheidung wurde in der Berufungsinstanz vom VGH Mannheim, mit anderer Begründung, im Ergebnis bestätigt.

VG Freiburg Urteil vom 29.10.2015, Az. 6 K 2929/14 (die Entscheidung wurde bestätigt vom VGH Mannheim, Urteil vom 4.9.2017 – 10 S 30/16, BeckRS 2017, 124386)

Zwar ist das Tragen eines Turbans als plausibles religiöses Bekenntnissymbol der Sikhs anzusehen. Zweifelhaft ist aber, ob diese Gründe auch das Motorradfahren mit Turban statt Schutzhelm erfordern. Schließlich lässt die religiös im Vordergrund stehende Bewahrung der Haare durch Nichtschneiden und Bedecken selbst nach dem Sikh-Glauben zu, den Turban situationsbedingt, etwa beim Schlafen, durch eine andere Bedeckung zu ersetzen. Fraglich ist zudem, ob noch Respekt für Schöpfer und Schöpfung mitschwingt, wo der schmückende Turban den schützenden Motorradhelm verdrängt.

 

Die Entscheidung des VGH Mannheim wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 4.7.19, 3 C 24.17 bestätigt.

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