Darf die Kfz-Haftpflichtversicherung vorschreiben, wo Sie Ihr unfallbeschädigtes Auto reparieren lassen?

Der BGH entschied am 28. April 2015 und 25.09.2018 nochmals, unter welchen Voraussetzungen der Unfallgeschädigte gehalten ist, sein Auto in der Werkstatt reparieren zu lassen, die von der Versicherung ausgesucht wurde.

Eine der Bedingungen ist, dass die Werkstatt nicht nur aus dem Grund billiger ist, weil sie mit der Versicherung Sonderkonditionen vereinbart hat.

Der BGH (28.4.15) urteilte (hier Auszüge):

Der Geschädigte darf, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. ... Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats besteht in der Regel ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt. ... Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" möglich, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen. ... Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war. Auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lasse. ...  Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten weiter dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen. Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen. ...

 

und (25.09.2018 - VI ZR 65/18):

"Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Beklagte eine gleichwertige und mühelos erreichbare sowie im angegebenen Umfang günstigere Reparaturmöglichkeit in der Werkstatt T. in H. nachgewiesen. …  Unter diesen Umständen ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht dem Kläger Reparaturkosten auf der Grundlage der von der Referenzwerkstatt T. berechneten geringeren Stundensätze zuerkannt hat. Der Geschädigte muss sich bei fiktiver Abrechnung unter den zuvor aufgezeigten Voraussetzungen auch dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen .  … Es kann keinen Unterschied machen, ob im Privatgutachten von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener oder freier Fachwerkstätten ausgegangen worden ist."

 

Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn der Geschädigte schon Reparaturauftrag erteilte, bevor die Versicherung die günstigere Referenzwerkstatt benannte.

 

 

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