Darf auf einer gesperrten Fahrspur auf der Autobahn gerast werden?

Ist für einen Fahrstreifen einer mehrspurigen Autobahn durch ein Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ ein Fahrstreifenbenutzungsverbot angeordnet worden, gelten für diesen Abschnitt nicht die auf benachbarten Fahrspuren angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung ( OLG Celle, Beschluss vom 5.8.20191 Ss (OWi) 11/19).  

Die rechtliche Bewertung, ob dem Betroffenen neben einem Verstoß gegen das Fahrstreifenbenutzungsverbot auch ein Geschwindigkeitsverstoß anzulasten ist, hängt entscheidend davon ab, ob die gesperrte Fahrspur weiterhin als Bestandteil der Richtungsfahrbahn anzusehen ist, sodass diese möglicherweise denselben Vorschriften unterworfen gewesen wäre, wie sie für die übrigen für die Fahrtrichtung freigegebenen Fahrspuren galten. Dies ist aber, so das OLG Celle, nicht so.

 

Hinweis: der betroffene Autofahrer bekam nach der "Schweinehundtheorie" dennoch ein Fahrverbot.

 

Wichtig auch noch: nach dem neuen Bußgeldkatalog wird die Benutzung der Rettungsgasse mit einer Geldbuße von 240 €, 2 Punkten und einem Fahrverbot von 1 Monat geahndet. Die Benutzung des Seitenstreifens auf der Autobahn, um schneller voranzukommen (ohne Gefährdung) kostet dagegen 75 € (+ 1 Punkt).

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